Doping im Golfsport

Doping beschreibt die Einnahme oder Anwendung unerlaubter Medikamente oder Wirkstoffe, die von den Sportverbänden verboten sind. Diese Medikamente bzw. Wirkstoffe sind verboten, da sie eine unfaire, d.h. nicht trainingsbedingte Leistungssteigerung bzw. -Optimierung bewirken und zum Teil schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen können.

Ob ein Medikament oder Wirkstoff auf der aktuellen Liste der verbotenen Substanzen aufgeführt ist, lässt sich sehr einfach mit der Nada-App ermitteln. Die App ist für Android und Ios-Geräte verfügbar – diese App ist für Trainer, Sportler und Funktionäre empfehlenswert!

Der deutsche Sport hat sich insgesamt der nachhaltigen Bekämpfung des Dopings verschrieben. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) verpflichtet dazu alle in ihm zusammengeschlossenen Spitzensportverbände, so auch den Deutschen Golf Verband (DGV) und seine Landesverbände zur Umsetzung der weltweit anwendbaren Dopingbestimmungen.

Dopingkontrollen

Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) ist die Institution in Deutschland, die für das Dopingkontrollsystem zuständig ist. Die NADA organisiert in Deutschland derzeit die Dopingkontrollen außerhalb der Wettkämpfe für die Athleten der Spitzenverbände. Seit dem Start im Jahr 2003 bis einschließlich 2007 führte sie jeweils ca. 4.500 Trainingskontrollen im Jahr durch. 2008 wurde die Zahl auf rund 8.000 Trainingskontrollen erhöht. Laut Stiftungsverfassung ist das Ziel der NADA, ein einheitliches Dopingkontrollsystem für Deutschland umzusetzen, also auch die Kontrollen bei Wettkämpfen zu übernehmen. Bisher führt die NADA vereinzelt Wettkampfkontrollen durch. Die Wettkampfkontrollen werden derzeit weitgehend von den Verbänden/Veranstaltern organisiert, weil die Ressourcen der NADA eine Übernahme bislang nicht zuließen.

Vorwettkampfkontrollen (Pre-Competition Testing)

In einigen Ausdauersportarten werden vor dem Wettkampf Blutproben zur Bestimmung des Hämoglobinwertes (z. B. Skilanglauf, Biathlon) oder des Hämatokrits (z. B. Radsport) genommen. Bei einer Überschreitung von festgelegten Grenzwerten kann eine vorübergehende Wettkampfsperre als Schutz vor Gesundheitsgefährdung ausgesprochen werden.

Zu beachten ist die Verfahrensweise für medizinische Ausnahmegenehmigungen bei akuten oder chronischen Erkrankungen.

Dopingkontrollen bei Wettkämpfen (In-Competition Testing)

Dopingkontrollen werden bei nationalen und internationalen Veranstaltungen von den jeweiligen Fachverbänden in Zusammenarbeit mit den Veranstaltern durchgeführt. Bei großen Veranstaltungen werden in der Regel die Medaillengewinner plus einige ausgeloste Sportler(inn)en kontrolliert. Die Ausgewählten haben sich – abhängig von den Vorschriften des Verbandes – innerhalb einer bestimmten Zeit nach Wettbewerbsende in der Kontrollstation zu melden. Zum Nachweis ihrer Identität haben sie die ID-Card, den Reisepass oder Personalausweis vorzulegen. Zur Kontrolle kann der Sportler eine Begleitperson mitbringen.

Um Manipulationen zu verhindern, werden die ausgewählten Sportler vom Wettkampfende bis zum Eintreffen in der Kontrollstation von einem so genannten Chaperon durchgehend begleitet.

Für detailliertere Informationen hier die wichtigsten Anti-Doping Links:
DGV: Antidoping Ordnung des DGV

NADA: http://www.nada.de

NADA-Medikamenten Datenbank: https://www.nada.de/medizin/nadamed